Heutzutage unterscheidet man alternativ zu den früher genutzten Begriffen primordiale, primäre, sekundäre und tertiäre Prävention die folgenden Ansätze:
- Gesundheitsförderung
- universelle oder allgemeine Prävention
- selektive Prävention
- gezielte oder indizierte Prävention
Der Begriff der Gesundheitsförderung wird teils unterschiedlich diskutiert; einerseits kann er als Basis, andererseits als Teil jeder Präventivmaßnahme betrachtet werden. Ziele der Gesundheitsförderung werden zumeist entsprechend der Ottawa-Charta von 1986 als ein Prozess zusammengefasst, „allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. […] Die sich verändernden Lebens-, Arbeits- und Freizeitbedingungen haben entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit. Die Art und Weise, wie eine Gesellschaft die Arbeit, die Arbeitsbedingungen und die Freizeit organisiert, sollte eine Quelle der Gesundheit und nicht der Krankheit sein. Gesundheitsförderung schafft sichere, anregende, befriedigende und angenehme Lebens- und Arbeitsbedingungen.“ Die Bangkok-Charta erweitert die Ottawa-Charta um den Public Health-Aspekt und fordert daher ein Priorisieren der Investitionen in die Gesundheit innerhalb und außerhalb des Gesundheitswesens, eine nachhaltige (Gesundheits-) Politik von Staaten, Organisationen und dem Privatsektor sowie eine nachhaltige Finanzierungsbasis zur Gesundheitsförderung.
Mit der universellen Prävention soll die breite Bevölkerung erreicht werden. Angesprochen sind Personen, die sich in ihrer Gesundheit bislang nicht beeinträchtigt fühlen. Sie umfasst sowohl Maßnahmen, die auf das individuelle Verhalten abzielen (Individualmaßnahmen), etwa eine allgemeine Bewegungsförderung, als auch populationsbezogene Maßnahmen (Settingmaßnahmen), wie beispielsweise autofreie Zonen.
Selektive Maßnahmen richten sich an so genannte Risikopersonen. Hierzu können z. B. (noch) nicht übergewichtige Kinder adipöser Eltern gehören, aber auch übergewichtige Kinder, bei denen eine weitere Gewichtszunahme und der Übergang zum extremen Übergewicht (= Adipositas) verhindert werden soll.
Die gezielte oder indizierte Prävention richtet sich an Personen, die gesicherte individuelle Risikofaktoren für eine Erkrankung aufweisen. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, vorhandene Risikofaktoren bzw. Erkrankungen zu mindern.
Wo findet Gesundheitsförderung und Prävention statt?
In der Gesundheitsförderung wird ein Setting als ein abgegrenztes soziales System bezeichnet, das anlässlich einer Intervention analysiert und definiert wird respektive – optimaler Weise – aus sich selbst heraus diese Analysen vornimmt. Maßnahmen können auf das System als Ganzes abzielen (gesundheitsfördernde Schule) oder innerhalb des Systems umgesetzt werden, z. B. Ernährung und Bewegung in Kindertageseinrichtungen. Die Größe eines Settings ist nicht definiert, dabei kann es sich um Familien, Schulen, Vereine, aber auch Betriebe handeln. Neben Setting-Maßnahmen gibt es Individualmaßnahmen, die auf allgemeine Gesundheitsziele und Zielgruppen ausgerichtet sind. Sie werden in der Regel in Kursform angeboten und aktiv aufgesucht. Ziel der Maßnahmen ist primär die Vermittlung von Informationen und Fähigkeiten, die auf die Beeinflussung des individuellen Verhaltens ausgerichtet sind und zu gesundheitsgerechter Lebensweise führen sollen. Eine dauerhafte Teilnahme ist nicht vorgesehen. Vielmehr steht im Vordergrund der didaktischen Konzepte, „gesundheitsschädigende“ Verhaltensweisen und Potentiale zu erkennen und Veränderungen einzuleiten, Erlerntes eigenständig in den Lebensalltag zu übertragen oder ungesunde Lebensweisen aufzugeben.
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Zusätzlich unterscheidet man die kontextbezogene oder Verhältnisprävention von der individuumsbezogenen oder Verhaltensprävention. Erstere richtet sich an das persönliche, berufliche oder strukturelle Umfeld bzw. kann von technologischen, wirtschaftlichen und/oder gesetzgeberischen Rahmenbedingungen abhängig sein. Klassische Beispiele für verhältnispräventive Interventionen sind die Gurtpflicht und die Hygieneüberwachung. Ziel der Verhaltensprävention ist es, konkret potenzielle Risikofaktoren im persönlichen Lebensstil zu vermeiden bzw. positiv zu beeinflussen. Zur Verhaltensprävention zählen z. B. Maßnahmen wie Raucherentwöhnungskurse und Rückenschulung.